Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Unterstützungskassenversorgungen
Bei einer Unterstützungskassenversorgung führt der Arbeitgeber die Versorgung über eine Unterstützungskasse als externen Träger durch. Doch was passiert, wenn bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse die Rückdeckungsversicherung nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aufgelöst und der Rückkaufswert an den Arbeitgeber gezahlt wird? Hat dann der ehemalige Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Geld, wenn er eine unverfallbare Anwartschaft hat? Mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 580/14) befassen.
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