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BVerfG: Kein Verzicht auf gerichtliche Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen in Vorsorgevollmacht möglich

Auf das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung für die Einwilligung des Vorsorgebevollmächtigten in ärztliche Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen wie zum Beispiel Fixierungen kann in einer Vorsorgevollmacht nicht wirksam verzichtet werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10.06.2015 entschieden. Das gerichtliche Genehmigungserfordernis in § 1906 Abs. 5 BGB sei verfassungskonform. Der damit verbundene Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sei durch den staatlichen Schutzauftrag gerechtfertigt (Az.: 2 BvR 1967/12 ). Weiterlesen

Weiterlesen auf: Verlag C. H. Beck oHG / NZA Nachrichten
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