Bundesgerichtshof: Entschädigung bei Flug-Vorverlegung möglich
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bei der Vorverlegung eines Fluges um mehrere Stunden können Reisende unter Umständen eine finanzielle Entschädigung geltend machen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Dienstag (Az.: X ZR 59/14).
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