BGH: Gewerbemiete: Schon Rückstand mit weniger als einer Monatsmiete kann Kündigung rechtfertigen
In gewerblichen Mietverhältnissen kann schon ein Mietrückstand von weniger als einer Monatsmiete innerhalb von zwei Monaten eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Es bedarf aber besonderer Einzelfallumstände. Mehr zum Thema 'Kündigung'...
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