BGH: Elternunterhalt im Pflegefall hat Vorrang vor eigener Altersvorsorge
Pflege: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pflichten zum Elternunterhalt ausgeweitet. Die Richter entschieden, dass Kinder auch dann im Pflegefall der Eltern für deren Unterhalt aufkommen müssen, auch wenn sie selbst kein eigenes Einkommen haben. Ist Vermögen vorhanden, darf es auch nicht für die eigene Altersvorsorge gespart werden - solang man durch den Ehepartner im Alter abgesichert ist. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de