Banken müssen private Vorsorgevollmachten akzeptieren
Eine Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist – so das Landgericht Detmold.
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