Auffahrunfall in Waschanlage - wer zahlt?
Immer wieder kommt es in Waschstraßen zu Schäden am Auto. Meist wird dann darüber gestritten, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Kommt es in einer Waschstraße zu einem Auffahrunfall, so haftet der Betreiber für den entstandenen Schaden. Der Betreiber kann sich in einem solchen Fall nicht darauf berufen, dass Sicherheitsvorrichtungen zur Verhinderung solcher Unfälle zu teuer sind.
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