Außergewöhnliche Belastungen: Nur Anwaltskosten innerhalb des Gebührenrahmens sind abzugsfähig
Das FG Münster hat entschieden, dass Anwaltskosten eines Zivilprozesses, die über den Gebührenrahmen des RVG hinausgehen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden dürfen. Mehr zum Thema 'Zivilprozess'...Mehr zum Thema 'Prozesskosten'...Mehr zum Thema 'RVG'...Mehr zum Thema 'Außergewöhnliche Belastung'...
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