Abmahnungen von Immobilienanzeigen
Auch im Immobilienbereich haben die Gerichte im Laufe der Zeit viele Formulierungen für unzulässig erklärt. Seit 1. Mai 2014 müssen zwingend einige Kerndaten aus dem Energieausweis in der Immobilienanzeige genannt werden, sonst drohen teure Abmahnungen.
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