§ 8 EStG | BMF äußert sich zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen, entsteht das Problem der Zuwendung eines geldwerten Vorteils immer dann, wenn die Darlehensgewährung zinslos oder zinsverbilligt erfolgt. In derartigen Fällen ist der Zinsvorteil grundsätzlich der Lohnsteuer zu unterwerfen, wobei ggf. die Voraussetzungen für eine Pauschalierung nach § 37b EStG oder § 40 EStG vorliegen können. Auch Gehaltsvorschüsse im öffentlichen Dienst sind Arbeitgeberdarlehen.
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