Wer haftet bei einer fehlerhaften Ankaufuntersuchung eines Pferdes?
Wird in einem Kaufvertrag über ein Pferd die MÄngelhaftung der Verkäuferin ausgeschlossen und eine Ankaufsuntersuchung vereinbart, so haftet der Tierarzt für gesundheitliche Mängel des Tieres – nicht der Verkäufer.
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