Versicherungsmakler: Umfassender Vertrag für Tippgeber notwendig
Bei der Zusammenarbeit mit Tippgebern oder dem Ankauf von Adressen müssen Versicherungsmakler die strengen rechtlichen Auflagen beachten, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Ende 2014 aufgestellt hat (10/2014). Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hat nun einen Tipgeber-Mustervertrag vorgestellt.
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