Verkehrsunfallrecht | Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten
Der besonders freigestellte Tatrichter ermittelt die Schadenshöhe und damit den angemessenen „Normaltarifs“ für einen Mietwagen (§ 287 ZPO). Die Vorschrift gibt nicht die Art der Schätzungsgrundlage vor. Die Schadenshöhe darf nur nicht auf Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden. Außerdem dürfen wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Betracht bleiben.
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