Urteil: Mobile Halteverbotsschilder waren nicht zu erkennen
Ein Falschparker musste eine Gebühr bezahlen, nachdem sein Fahrzeug abgeschleppt worden war, weil es in einem Bereich abgestellt war, in dem mobile Halteverbotsschilder angebracht waren. Die Haltverbotsschilder seien nicht mit einem raschen und beiläufigen Blick erkennbar gewesen, so der Kläger.
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