Sonderausgaben: Freiwillige Beteiligung an Behandlungskosten ist nicht immer steuermindernd
Wer Krankheitskosten selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, kann diese nicht als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzgericht Münster entschied jetzt, dass solche Aufwendungen steuerlich nicht als Sonderausgaben relevant sind. Mehr zum Thema 'Steuertipps der Woche'...Mehr zum Thema 'Krankheitskosten'...Mehr zum Thema 'Sonderausgaben'...Mehr zum Thema 'Beitragserstattung'...
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