Selbstständige haben nur eine einzige Betriebsstätte - das spart Steuern!
Selbstständige können pro Betrieb nur eine einzige erste Betriebsstätte haben. Die Fahrten dorthin sind nur mit der Entfernungspauschale absetzbar. Bei Fahrten zu weiteren Tätigkeitsstätten handelt es sich um Geschäftsreisen.
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag