Schmerzensgeld für Schockschäden nach Unfalltod naher Angehöriger
Der Unfallverursacher für psychisch vermittelte Gesundheitsstörungen haftet, wenn der Anspruchsteller dem Verkehrsunfall direkt beigewohnt hat und das Unfallgeschehen psychisch nicht verkraften kann. Dies unterstrich der Bundesgerichtshof in einem jüngst veröffentlichten Urteil (BGH, 27.01.2015 - VI ZR 548/12).
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