Schadenersatz | Es gibt nicht zweimal Geld
Wer nach § 153s StPO im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens eine Entschädigungsleistung als Schmerzensgeld erhalten hat, muss sich diese bei den zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall anrechnen lassen.
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