Satzungen von Unterstützungskassen zu 99 % rechtlich fehlerhaft
Die Kölner Pensionsmanagement GmbH veröffentlicht heute Auszüge der Ergebnisse ihrer "UK Satzungsanalyse 2015". Ob rückgedeckte Unterstützungskasse von Versicherungsgesellschaften, unabhängige, pauschaldotierte Unterstützungskassen, branchenübergreifende überbetriebliche Gruppen-Unterstützungskassen oder Konzern-Unterstützungskassen - über Monate hinweg wurden mehrere Hundert Satzungen von Unterstützungskassen auf rechtliche Richtigkeit überprüft. "Das Ergebnis ist erschreckend", so Alexander Siegmund, Initiator der Untersuchung und Geschäftsführer der Kölner Pensionsmanagement GmbH, "von den untersuchten Satzungen weisen 99 % rechtliche Mängel auf. Diese Missachtung der rechtlichen Bestimmungen kann für die Unterstützungskassen und damit für die verbundenen Arbeitgeber zu enormen Konsequenzen führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Unterstützungskasse eines Versicherungsunternehmens oder eine freie Unterstützungskasse handelt."
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