Rohrbruch an Regenfallrohr - Ein Fall für die Gebäudeversicherung?
Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass ein versicherter Rohrbruchschaden i.S.v. § 7 Nr. 1a) VGB 88 auch beim Bruch eines durch die Bodenplatte des Gebäudes geführten Regenfallrohrs vorliegen kann (LG Bonn, 09.10.2014 - 6 S 39/14). Das soll unabhängig davon gelten, ob an der Bruchstelle oder danach hausinterne Abwasserleitungen angeschlossen sind.
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