Riester-Rente: Kinderzulage unrechtmäßig aberkannt - Rentenversicherung zu Schadenersatz verurteilt
Riester: Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ist erstmals zu Schadenersatz verurteilt worden, weil sie einer Riester-Sparerin die Zulagen für ihr Kind rechtswidrig aberkannt hat. Die DRV Bund muss der Klägerin Martina Rosen 235 Euro plus Zinsen für entgangene Kursgewinne bei einer Riester-Fondspolice zahlen, entschied das Landgericht Berlin (Az. 28 O 229/14). weiterlesen
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