Pressemitteilung | Kreditkarte ausgenutzt - nicht strafbar
Überlässt der Kreditkarteninhaber seine Karte einem Dritten zur eigennützigen Verwendung, macht sich der Dritte nicht bereits dann strafbar, wenn er die Kreditkarte nach dem Tode des Inhabers weiterhin ausnutzt. Das hat der 1. Strafsenat des OLG Hamm mit Beschluss vom 12.3.15 (1 RVs 15/15, rechtskräftig) entschieden und die Angeklagte unter Aufhebung des Berufungsurteils des LG Siegen freigesprochen.
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