Mindestlohn gilt auch bei Krankheit
Der Mindestlohn gilt auch für Zahlungen im Krankheitsfall. Das entschied das Bundesarbeitsgericht - zunächst aber nur für die 22.000 Arbeitnehmer in Ausbildungsfirmen. Doch das Urteil könnte Folgen für den bundesweiten Mindestlohn haben.
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