Mietrecht: Mieterhöhung beim Einfamilienhaus
Auch eine Mieterhöhung bei einem Reihen- bzw. Einfamilienhaus kann mit einem Mietspiegel begründet werden. Enthält der Mietspiegel keine Daten für Einfamilienhäuser, kann man davon ausgehen, dass die ortsübliche Miete für Einfamilienhäuser tendenziell höher ist als für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mehr zum Thema 'Mieterhöhung'...Mehr zum Thema 'Mietspiegel'...Mehr zum Thema 'Mietrecht'...
Weiterlesen auf: Haufe