Maklerprovision: Bestellerprinzip gilt ab 1. Juni - Verfassungsgericht lehnt Stopp ab
Das Bestellerprinzip für Maklerleistungen bei der Wohnraumvermietung gilt wie geplant ab 1.6.2015. Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, das Inkrafttreten per einstweiliger Anordnung zu stoppen. Endgültig entschieden, ob das Bestellerprinzip verfassungsgemäß ist, ist damit aber noch nicht. Mehr zum Thema 'Bestellerprinzip'...
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