Heimpflegekosten | Sohn muss Heimpflegekosten für ehemalige Lebensgefährtin des Vaters nicht zahlen
Nach Ansicht des SG Gießen muss ein Sohn nicht die ungedeckten Heimpflegekosten für die ehemalige Lebensgefährtin seines Vaters tragen (SG Gießen 21.4.15, S 18 SO 84/13).
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