Grunderwerbsteuer bei voreiliger Erbteilung
Müssen Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten, danach aber getauscht haben, für diesen Tauschvorgang Grunderwerbsteuer zahlen? Über diese Frage hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
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