Gesetzliche Krankeversicherung | Unterhaltsabfindung nach Scheidung ist bei der Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung auf 10 Jahre zu verteilen
Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Abfindungszahlung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht auf 12 Monate, sondern auf 10 Jahre zu verteilen ist.
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