FG Pressemitteilung: Kosten für Entmüllung eines "Messie-Hauses" mindern nicht die Erbschaftsteuer
Der 7. Senat des FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Kosten für die Entmüllung eines zum Nachlass gehörenden Hauses keine abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten darstellen, sondern als Kosten für die Verwaltung des Nachlasses im Rahmen der Erbschaftsteuer nicht abzugsfähig sind. Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Nachlass'...Mehr zum Thema 'Nachlassverbindlichkeit'...
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