FG Berlin-Brandenburg bejaht Riester-Förderung für ausgeschiedene Widerrufsbeamte bei Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Ehemalige Beamte auf Widerruf, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden, haben auch dann einen Anspruch auf die sogenannte Riester-Förderung, wenn sie nicht in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die Deutsche Rentenversicherung Bund gegenüber ihrer Besoldungsstelle einwilligen. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Das Urteil vom 04.12.2014 (Az.: 10 K 10242/13, BeckRS 2015, 94323) ist noch nicht rechtskräftig. Die beklagte Behörde hat Revision bei dem Bundesfinanzhof eingelegt (Az.: X R 3/15). Weiterlesen
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