Einzeltestament kann kein Berliner Testament sein
Wer in einem Einzeltestament die Erbeinsetzung gemäß Berliner Testament einschließlich Wiederverheiratungsklausel verfügt, läuft Gefahr, dass seine Letztwillige Verfügung wegen Unklarheit nicht gültig ist und die gesetzliche Erfolge eintritt.
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