BVerfG zur Einkommen- und Erbschaftsteuer: Zinsansprüche sind doppelt steuerpflichtig
Viel Geld zu erben, kann "teuer" werden. Die latente Einkommensteuer, die zu einer doppelten Versteuerung des Erbes führen kann, ist nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar. Die daraus resultierende Pflicht, sowohl die Einkommen- als auch die Erbschaftsteuer auf Zinsansprüche zu zahlen, verstößt auch nicht gegen das Grundgesetz, entschied das BVerfG.
Weiterlesen auf: Legal Tribune Online