BGH zum Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung
Macht der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung einen Anspruch gegen einen Dritten geltend, ist für die Bestimmung der Pflichtverletzung im Sinne des Versicherungsvertrages allein die Sachverhaltsschilderung maßgeblich, mit welcher der Versicherungsnehmer den Verstoß des Anspruchsgegners begründet. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 25.02.2015 - IV ZR 214/14) hervor.
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