BGH-Urteil: Keine Rückabwicklung von Lebensversicherung bei widerrufenem Kreditvertrag
Kunden, die zusammen mit dem Kreditvertrag eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, haben keinen Anspruch auf eine Rückabwicklung der Versicherung, wenn sie den Darlehensvertrag widerrufen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Fabian Volz, Partner der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds, kommentiert das Urteil.
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