BGH mit Doppelschlag im Verbraucher-/Bankenrecht: Von Lebensversicherungen und Girokonten
Der BGH hat am Dienstag in zwei Fällen über die Rechte von Bankkunden geurteilt. Wer sein Darlehen mit einer Kapitallebensversicherung gekoppelt hat, kann danach nicht auf Rückabwicklung der Versicherung durch das kreditgebende Institut hoffen. Verbraucherfreundlich ging hingegen die andere Entscheidung aus, die Kündigungsklauseln für Girokonten betraf.
Weiterlesen auf: Legal Tribune Online