BFH: Grunderwerbsteuer kann auch für Baukosten fällig werden
Wer ein unbebautes Grundstück kauft und mit dem Verkäufer die Errichtung eines Rohbaus auf dem Grundstück vereinbart, muss auch für Baukosten, die durch Ausbauarbeiten entstehen, Grunderwerbsteuer bezahlen. Darauf weist der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil hin. Das gilt auch, wenn ein vom Verkäufer beauftragter Dritter die Ausbauarbeiten übernimmt. Mehr zum Thema 'Immobiliendienstleister'...
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