Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen Erben sehr weitgehend
Pflichtteilsberechtigte Nichterben haben das Recht, über den Bestand des Nachlasses Auskunft von den Erben zu erhalten. Dafür muss nicht sicher feststehen, dass eine den Nachlass schmälernde Schenkung erfolgt ist.
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