Zur Erforderlichkeit von Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Schadenregulierung bei geleastem Fahrzeug
Berechtigt und verpflichtet der Leasingvertrag den Leasinggeber im Schadenfall alle Ansprüche hinsichtlich des Fahrzeugschadens geltend zu machen, hat der Leasingnehmer keinen Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren. So die kürzlich herausgegebene Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 13.03.2015 zu einem bereits rechtkräftigen Urteil aus dem Jahr 2014 (AG München, 01.08.2014 - 344 C 1876/14)
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