Vorsicht! Ausstiegsfalle für Beamte
Wer aus dem Beamtenverhältnis in Deutschland ausscheidet, wird nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, nicht aber in der Zusatzversorgung des VBL. Man verliert also seine Pensionsansprüche und erwirbt nur Ansprüche auf die gesetzliche Rente. Per Saldo verliert man mehr als die Hälfte seiner Altersvorsorge, was nach deutschem Recht zwangsläufig eintritt. Der EuGH soll nun entscheiden, ob diese finanzielle Benachteiligung mit Europarecht vereinbar ist.
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