Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung
Vereine unterliegen mit ihren Umsätzen im unternehmerischen Bereich grundsätzlich der Umsatzsteuer. Auch für Vereine gilt jedoch die Kleinunternehmerregelung. Danach wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Kleinunternehmen'...Mehr zum Thema 'Kleinunternehmer'...Mehr zum Thema 'Verein'...
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