VG Dresden: Rundfunkbeitragserhebung durch MDR mit Grundgesetz vereinbar
Die Rundfunkbeitragserhebung durch den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies geht aus mehreren Urteilen des Verwaltungsgerichts Dresden vom 21.04.2015 hervor (Az.: 2 K 1221/13, 2 K 1744/13, 2 K 983/13, 2 K 458/15, 2 K 2300/14 und 2 K 1103/13). Die Beteiligten können jeweils die Zulassung der Berufung gegen die Urteile beantragen. Weiterlesen
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