Verkehrswidrige Radfahrer bekommen selten Schadenersatz oder Schmerzensgeld
Kfz-Haftpflicht/Unfallversicherung: Bei gravierenden Fahrverstößen von Radfahrern im Straßenverkehr gibt es oft keinen Schadenersatz und kein Schmerzensgeld. Wer im Übermut durch die Straßen schießt oder bei Rot über die Kreuzung jagt und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, "riskiert nicht nur schwere Verletzungen. Unter Umständen bekommt er weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld vom Kfz-Haftpflichtversicherer seines Unfallgegners", erklärt Karl Walter, Verkehrsexperte beim weiterlesen
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