Urteil: Haftung für Fondsvermittler trotz vorenthaltender Riskobelehrung entfällt
Ein Fondsvermittler haftet nicht wegen Risiko aus Unterdeckung des Stammkapitals. Mit dem Urteil vom 05. März 2015 erteilt das Oberlandsgericht Köln der Haftung eines Fondsvermittlers durch einen unterlassenen Hinweis auf das Rückzahlunsrisiko erhaltender Auszahlungen nach §§ 30,31 GmbHG eine klare Absage (Az.: 24 U 159/14) weiterlesen
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