Unterlassungsklage gegen Rating-Agentur : Schlechtes „Scoring“ nur wegen Einzelkaufmann-Status ist unzulässig
Grundsätzlich sind die sog. „Scoreformeln“ und deren Basisdaten als geschütztes Geschäftsgeheimnis anzusehen. Stützt sich die schlechte Bewertung eines Unternehmens aber nur auf einen Einzelfaktor, wie z.B. die eingetragene Rechtsform, genügt dies nicht dem Maßstab an ein wissenschaftlich anerkanntes mathematisch-statistisches Verfahren, das Rating-Agenturen anzuwenden haben. Dadurch verletzt die Agentur das Recht der Bewerteten am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Mehr zum Thema 'Scoring'...Mehr zum Thema 'Rating-Agentur'...Mehr zum Thema 'Rating'...Mehr zum Thema 'Unterlassungsklage'...
Weiterlesen auf: Haufe