Unfallschadensregulierung | Kosten für Ergänzungsgutachten erstattungsfähig
Erhebt der Schädiger oder dessen Haftpflicht-VR vorgerichtlich technische Einwendungen gegen das vom Geschädigten eingeholte Kfz-Schadensgutachten, darf dieser grundsätzlich die Einholung eines Ergänzungsgutachtens zur Auseinandersetzung mit den erhobenen Einwendungen für sachdienlich halten. Die Kosten kann er ersetzt verlangen, wenn er ohne sachverständige Hilfe die Berechtigung der Einwendungen nicht beurteilen kann (LG Saarbrücken 20.2.15, 13 S 197/14, Abruf-Nr. 144219 ).
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