Unfallschadensregulierung | Kein Anspruch bei einem So-Nicht-Unfall in Bezug auf die Schadenshöhe
Einem Geschädigten ist trotz nachgewiesenen Unfallgeschehens kein Schadenersatz zuzusprechen, wenn er nicht auch beweisen kann, dass der von ihm konkret ersetzt verlangte Schaden insgesamt oder zumindest als abgrenzbarer Teil bei dem Unfall entstanden ist (sog. „So-Nicht-Unfall“ in Bezug auf die Schadenshöhe).
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