Umsatzsteuer | Preisnachlässe bei der Vermittlung von Neufahrzeugen
Die neue Rechtsprechung des EuGH und BFH, wonach Preisnachlässe bei der Vermittlung von Neufahrzeugen die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage des Fahrzeugvermittlers nicht mindern, muss seit dem 28. März 2015 angewendet werden. Der vom BMF für die Vergangenheit gewährte Vertrauensschutz endete mit Veröffentlichung der BFH-Urteile im Bundessteuerblatt vom 27. März 2015 (BStBl 2015 II, 306 und 307).
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