Thüringer LSG verneint Versicherungsschutz: Verletzung bei Unfall-Regulierung ist kein Arbeitsunfall
Gesetzlich ist man dazu verpflichtet, bei einem Unfall nicht einfach davonzufahren. Wer aber bei der Unfall-Regulierung verletzt wird, kann sich nicht auf einen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung berufen. Nach einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil des Thüringer LSG handelt es sich hierbei nicht um einen Arbeitsunfall.
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