Schadenseratz: Kollision eines PKW mit einem Hund: Alleinige Haftung des Tierhalters
Rennt ein nicht angeleinter Hund auf die Straße und wird dabei von einem vorbeifahrenden Auto verletzt, muss der Hundehalter die Tierarztkosten selbst tragen. Die Tiergefahr sei dabei deutlich höher als die Betriebsgefahr eines PKW zu bewerten, urteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach. Mehr zum Thema 'Hund'...Mehr zum Thema 'Haftung'...Mehr zum Thema 'Tierarzt'...Mehr zum Thema 'Hundehaltung'...
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