Rote Karte für Krankenkassen, die sich zu viel Zeit lassen
(verpd) Ein Antrag eines gesetzlich Krankenversicherten auf Leistungen gilt als uneingeschränkt genehmigt, wenn die Kasse nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen reagiert. Das hat das Sozialgericht Heilbronn in einem aktuellen Urteil entschieden (Az. S 11 KR 2425/14).
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